Arbeit & Recht
Bergische Schulpost
Das letzte Mal Weihnachtsgeld?

Nein, so trübe sind die Aussichten nicht, obwohl das Weihnachtsgeld für Beamt*innen mit seinen 30% weit entfernt vom 13. Monatsgehalt ist.

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Arbeit & Recht
Grundschule
Equal Pay Day für Grundschullehrer*innen

Die letzten fünf Wochen jeden Jahres arbeiten Grundschullehrer*innen eigentlich unbezahlt. Denn sie werden schlechter bezahlt als beispielsweise ihre Kolleg*innen in der Sekundarstufe II.

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Arbeit & Recht
Besoldungsrecht
A 13 Z für alle: GEW NRW beschreitet Rechtsweg

Nach wie vor wird die Besoldung von Lehrer*innen der dank Bachelor und Master vereinheitlichten Ausbildung nicht gerecht.

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Arbeit & Recht
Bergische Schulpost
Antibiotikum in der großen Pause?

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat die Handreichung „Medikamentengabe durch Lehrerinnen und Lehrer“ neu gefasst.

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Arbeit & Recht
Bergische Schulpost
Dienstjubiläum: Wertschätzung fehlt

„Mein Dienstjubiläum wurde von der Schulbehörde schlicht vergessen.“ So lauten die berechtigten Beschwerden, die immer häufiger bei der GEW und den Personalräten landen.

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Arbeit & Recht
Bergische Schulpost
Tipps für befristet Beschäftigte im Schulbereich

Die Zahl befristet Beschäftigter im Schulbereich ist weiterhin immens: 2014 waren von ca. 85.000 Landesangestellten ca. 15.000 in befristeten Verträgen, davon allein ca. 12.000 im Schulbereich.

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Arbeit & Recht
Bergische Schulpost
Wenn die Schulleitung zum Gespräch bittet

Wenn die Schulleitung zum Gespräch bittet geht es in der Regel um alltägliche Themen wie die Planung von Veranstaltungen, Terminabsprachen oder Ähnliches.

 

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Arbeit & Recht
Bergische Schulpost
Teilzeit bei Lehrkräften bezieht sich auf alle Tätigkeiten

Alle Tätigkeiten, egal ob direkt unterrichtsbezogen oder Verwaltungsaufgaben, müssen für die Summe der Arbeitsstunden berücksichtigt werden.

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Arbeit & Recht
Bergische Schulpost
Neuregelung der Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung

Am 30.12.2015 wurde folgende Änderung des Landesbeamtengesetzes veröffentlicht. Nunmehr darf in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wer das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

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