Doch ab dem Jahr 2017 wird sich etwas ändern, zumindest für die Beamt*innen im Landesdienst. Denn ab dem 1.1.2017 fällt die Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) in alter Form weg. Für Angestellte gilt diese Neuregelung nicht.
Die jährliche Sonderzuwendung wird in die monatlichen Bezüge integriert. Das Grundgehalt sowie alle Zulagen und Zuschläge werden ab dem 01.01.2017 entsprechend erhöht. Das soll der Vereinfachung der notwendigen Verwaltungsvorgänge dienen.
Ein kleiner Tipp am RandeWer weiterhin das Gefühl haben möchte, zur Weihnachtszeit über einen besonderen Geldtopf zu verfügen, muss sich schon privat einen kleinen Weihnachtssparstrumpf anlegen.
GEW - Bergische Schulpost Nr. 12: Weihnachtsgeld
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