Wenn die Schulleitung zum Gespräch bittet
Wenn die Schulleitung zum Gespräch bittet geht es in der Regel um alltägliche Themen wie die Planung von Veranstaltungen, Terminabsprachen oder Ähnliches.
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Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Themen, die wir den Schulen per Mail zur Verfügung stellen. Etwas Interessantes für Sie dabei? Dann hängen Sie es doch bitte in Ihrem Lehrerzimmer aus.
Wenn die Schulleitung zum Gespräch bittet geht es in der Regel um alltägliche Themen wie die Planung von Veranstaltungen, Terminabsprachen oder Ähnliches.
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Alle Tätigkeiten, egal ob direkt unterrichtsbezogen oder Verwaltungsaufgaben, müssen für die Summe der Arbeitsstunden berücksichtigt werden.
WeiterlesenAm 30.12.2015 wurde folgende Änderung des Landesbeamtengesetzes veröffentlicht. Nunmehr darf in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wer das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
WeiterlesenMit Beginn des neuen Jahres wurde die Möglichkeit Altersteilzeit zu nehmen unbefristet in § 65 Landesbeamtengesetz aufgenommen.
WeiterlesenSeit dem 1.1.2015 gelten für Tarifbeschäftigte und Beamt*innen neue Regelungen für die Pflege von nahen Angehörigen.
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