Achtung: Termin 15.12.2018

Versetzungsantrag: Das sollte man beachten

Wer einen Versetzungantrag stellen möchte, darf den 15. Dezember nicht verpassen. Es reicht aus, einen elektronischen Antrag unter oliver.nrw.de bis zum 15.12.2018 einzugeben...
Achtung: Termin 15.12.2018

Foto: Dominik Buschardt

Wer einen Versetzungsantrag stellen möchte, darf den 15. Dezember nicht verpassen. Es reicht aus, den elektronischen Antrag unter oliver.nrw.de bis zum 15.12.2018 einzugeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der  Ausdruck innerhalb von sieben Tagen an die Schulleitung übergeben wird, die ihn dann umgehend auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung weiterleiten muss. Wir empfehlen, sich eine Bestätigung auf einer persönlichen Kopie geben zu lassen. Versetzungen von Grundschule zu Grundschule innerhalb des Schulamtes werden von der örtlichen Schulaufsicht vorgenommen und können auch unabhängig vom allgemeinen Versetzungsverfahren erfolgen.

Wunschreihenfolge beachten

Wählen Sie sorgfältig Ihre Schulform- und Ortswünsche aus und bedenken Sie, dass die Reihenfolge der angegebenen Wünsche ein Ranking darstellt. Es wird immer zuerst Ihr Erstwunsch geprüft. Dabei 'sticht' der Schulformwunsch den Ortswunsch.

Nachweise beifügen

Fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt alle geforderten Nachweise in Kopie bei (z. B. Zertifikate, Erweiterungsprüfungen, Zusatzqualifikationen, Schwerbehinderungsnachweis, Gleichstellungsbescheid etc.). Ohne Nachweis wird der betreffende Eintrag in Ihrem Antrag gelöscht.

Persönliche Gründe überzeugend darstellen

Geben Sie Ihre persönlichen Gründe (z.B. familiäre Gründe, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) präzise aber knapp an und fügen eventuell Belege bei. Gerade in Zeiten des Lehrermangels sind Freigaben schwierig zu erlangen. Eine persönliche Beratung bei Ihrem GEW-Personalrat ist deshalb sinnvoll.

Freigabe und Fünfjahresfrist

Die erste Hürde für einen erfolgreichen Versetzungsantrag ist die Freigabe durch die abgebende Schulform. Die Schulleitung (bei Grundschulen zusätzlich das Schulamt) gibt zwar eine Stellungnahme ab, die Entscheidung liegt aber in der Hand der Bezirksregierung. Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag erfolgt eine automatische Freigabe, gleichgültig, ob während dieser Frist ein weiterer Versetzungsantrag gestellt wird.

Beispiel: Wer einen Antrag am 15.12.2018 zum 1.8.2019 stellt, erhält die automatische Freigabe zum 1.8.2024, auch wenn er keine weiteren Anträge stellt.

Personalrat mit ins Boot holen

Personalräte haben ein Mitbestimmungsrecht im Versetzungsverfahren und können sich durch Verhandlungen oder Anträge vor allem für besonders dringende Versetzungsanträge einsetzen. Nehmen Sie deshalb Kontakt auf mit Ihrem zuständigen GEW-Personalrat. Kontaktdaten finden Sie auf unseren Internetseiten.