Bahnstraße 14-16, 42327 Wuppertal
ab 09.30 Uhr:
Eintrag in die Streiklisten und Streikfrühstück
10.30 Uhr:
Abreise mit dem Zug nach Düsseldorf
GEW-Tickets werden ausgeteilt!
GEW, verdi, GdP und dbb
11.00 Uhr
Kundgebung am DGB-Haus Friedrich-Ebert-Str. 34-38
Demonstration zum Landtag
13.00 - 14.00 Uhr
Kundgebung vor dem Landtag
Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert, unterliegt also einem hohen Schutz. Trotzdem tauchen immer wieder Fragen auf, wie konkret vorgegangen werden sollte. Nachfolgend deshalb eine kleine Streikanleitung für Tarifbeschäftigte und Hinweise für Beamt*innen.
Tarifverhandlungen gehen alle an, auch die Beamt*innen, denn die Gewerkschaften fordern, das Ergebnis auf die Beamt*innen zu übertragen. Sie haben also allen Grund, die Aktionen zu unterstützen und sich solidarisch zu zeigen. Sollten Schulleitungen auf die Idee kommen, Beamt*innen im Vertretungsunterricht für streikende Angestellte einzusetzen, so haben Beamt*innen das gesetzliche Recht, dies zu verweigern. Deshalb haben wir zusammengestellt, wie Beamt*innen dann vorgehen sollten.
Auch Beschäftigte an Schulen sind Arbeitnehmer, die ordentlich bezahlt werden wollen für ihre wichtige Arbeit. Deshalb sollten auch Eltern und Schüler*innen Verständnis haben für die Warnstreikaktionen, die sicher stattfinden werden wenn die Arbeitgeber unverantwortlich blokieren in den Verhandlungen.
Hier unser Brief an die Eltern.
Und hier der Brief für die Schüler*innen.