Die GEW fordert seit langem, auch für Angestellte im Rahmen eines Tarifvertrages wieder eine Altersteilzeit zu ermöglichen. Das lehnt die Landesregierung bisher ab.
Bezüglich der Durchführung für die Lehrkräfte im Beamtenverhältnis bleibt es wohl bei den bisherigen Regelungen:
Hier einige kurze Stichpunkte:
- Beginn am 01.08. nach Vollendung des 60. Lebensjahres
- 65% Arbeitsleistung des Durchschnitts der Stundenzahl in den letzten fünf Jahren vor Beginn der ATZ
- Verzicht auf die Altersentlastung während der ATZ und vorher (ab 55) entsprechend der Länge der ATZ
- 80% der diesbezüglichen Nettobezüge
- 80% Wirksamkeit für das Ruhegehalt