Neuigkeiten 11.01.2022

Corona: Betreuungstage für Kinder im Jahr 2022

Mehr Möglichkeiten für Eltern auch in diesem Jahr

Die Regelung zu den ausgeweiteten Kinderbetreuungstagen wurde für das Jahr 2022 erneut verlängert. Sie gilt für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Altersbeschränkung gilt nicht für die Betreuung von hilfs-bedürftigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.

Min.

Wie viele Betreuungstage können in Anspruch genommen werden?

Pro Kind und Elternteil können bis zu 30 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, insgesamt können pro Jahr jedoch maximal 65 Betreuungstage geltend gemacht werden. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch pro Kind auf bis zu 60 Arbeitstage, pro Jahr auf maximal 130 Betreuungstage.  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Betreuungstage können bei Krankheit des Kindes im gesamten Kalenderjahr 2022 genommen werden. Bis zum Ablauf des 23. September 2022 gilt die Regelung auch in folgenden Fällen:

  • Corona-bedingte Schließung von Kita, Schule etc.
  • Quarantäne des Kindes
  • Behördliche Aussetzung der Präsenzpflicht  
  • Aufforderung an die Eltern, ihr Kind zuhause zu betreuen

Voraussetzung ist, dass niemand anders das Kind betreuen kann.

Welche Bescheinigungen müssen vorgelegt werden?

  • bei Krankheit: ärztliche Bescheinigung zur notwendigen Betreuung des Kin-des  
  • bei Schließung: persönliche Erklärung, dass pandemiebedingte Zugangseinschränkung zum Betreuungsangebot besteht

Wie erfolgt die Bezahlung während der Freistellung?

Gesetzlich Versicherte, deren Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist, beantragen Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse. Es beträgt i.d.R. 90 % des Nettoentgeltes. Bei Beamt*innen werden die Bezüge weitergezahlt. Dies gilt für 2022 unabhängig von der Höhe der Besoldung.

Quellen:
Beamt*innnen. Freistellungs- und Urlaubsverordnung §33
Angestellte: SGB V, § 45 Absatz 2