Neuigkeiten 27.10.2020

Corona und Mutterschutz für Schwangere

Schulministerium vernachlässigt Mutterschutz

Uns liegen Berichte vor, dass den Schulleitungen und den schwangeren Kolleginnen nicht alle für den Mutterschutz relevanten Unterlagen in Hinsicht auf die besondere Situation in der Coronapandemie zur Verfügung stehen.

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Bei Auftreten eines Infektionsfalles mit Covid 19 an der Schule gilt ein befristetes Beschäftigungsverbot im Umgang mit Kindern bis zum 15. Tag nach dem letzten Infektionsfall an der Schule.

Der BAD hat dies erst ab August in seine Formulare aufgenommen, so dass Covid 19 bei vorher erstellten arbeitsmedizinischen Empfehlungen nicht aufgeführt ist. Offensichtlich hat der BAD es bisher in unverantwortlicher Weise versäumt, die Betroffenen entsprechend nachträglich zu informieren. Unbestritten ist, dass dieses Beschäftigungsverbot für alle Schwangeren gilt.

Die GEW hat den BAD aufgefordert, die Infektionsempfehlungen unverzüglich nachträglich zu ergänzen.

Besondere arbeitsmedizinische Empfehlungen im Zusammenhang mit Corona

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat eine besondere arbeitsmedizinische Empfehlung herausgegeben, die die vorhandene Gefährdungsbeurteilung für Schwangere um die Gefährdungen durch das Coronavirus ergänzt.

Nach unserer Information liegt diese Checkliste den Schulleitungen bisher nicht vor, obwohl Arbeitgeber verpflichtet sind, die Gefährdungen durch das Coronavirus einzubeziehen.

Die GEW hat das Schulministerium aufgefordert, die Schulleitungen unverzüglich zu informieren.

Die "Arbeitsmedizinische Empfehlung" des MAGS finden Sie hier.

Zusammenfassend wird dort ausgesagt, dass bereits bei Kontakt zu ständig wechselnden Personen oder bei regelmäßigem Kontakt zu einer größeren Anzahl von Personen von einer größeren Gefährdung ausgegangen werden muss.

Der BAD hält es z.B. für unabdingbar, dass die Distanz von 1,5m zwischen Schwangeren und Schüler*innen nicht unterschritten wird, bzw. dass in solchen Fällen beide zwingend eine Maske tragen müssen. Sollte allein dieses nicht zuverlässig eingehalten werden können, dürfte ein Einsatz im Präsenzunterricht nicht erfolgen.

Info des BAD dazu hier.

Wir empfehlen dringend:

  • Wenden Sie sich sofort an den BAD, wenn keine arbeitsmedizinische Empfehlung für den Infektionsfall mit Covid 19 an der Schule vorliegt.
  • Nehmen Sie Kontakt mit der Bezirksregierung und dem BAD auf, wenn der Kontakt der Schwangeren mit Schüler*innen nicht so gestaltet werden kann, dass eine besondere Gefährdung ausgeschlossen ist.