Neuigkeiten 04.02.2016

Der Drops ist noch nicht gelutscht

GEW kämpft weiter für gerechte Bezahlung

Mit dem vom Beamtenbund unterschriebenen Tarifvertrag werden die zentralen Forderungen der GEW nicht erfüllt, ja er bringt sogar viele Verschlechterungen mit sich. Deshalb haben Kollegen*innen der GEW in den letzten Tagen Info-Material mit einem symbolischen "Drops" in Schulen vorbeigebracht: Denn, dieser Drops ist noch nicht gelutscht.

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Die Bezahlung ist nach wie vor nicht mit der Beamtenbesoldung zu vergleichen, aber die Bedingungen für Beförderungen (beispielsweise Wartezeiten) knüpfen an die Regelungen für die Beamt*innen an. Außerdem behält das Land die einseitige Hoheit zum Eingriff in den TV EntgO-L.
Die Forderung nach der Paralleltabelle (A 12 – EG 12, A 11 – EG 11 usw.) wurde nicht erfüllt. Weiterhin gilt die Zuordnung: A 12 – EG 11, A 11 – EG 10 usw.
Die GEW hatte die Minimalforderung eingebracht, die Entgeltgruppen (nummerisch) parallel zu den Besoldungsgruppen zu gestalten. Das hätte für eine Lehrkraft in der Sekundarstufe I und der Grundschule anstelle einer Eingruppierung in die EG 11, eine Eingruppierung in die EG 12 bedeutet (in der Stufe 5 ist das einen Brutto-Gehaltsunterschied von knapp 440 Euro monatlich!).
Die Angleichungszulage von 30 Euro brutto für bestimmte Beschäftigte ist zu gering und ein Zeitraum zur Erreichung der höheren Entgeltgruppe wurde nicht festgelegt.

Wie das obige Bespiel bereits deutlich zeigt, gleicht eine monatliche Zulage ab dem 01.07.2016 nicht annähernd den Unterschied zur nächst höheren Entgeltgruppe aus – zudem ist kein Zeitraum zum Erreichen der „Paralleltabelle“ vereinbart worden, somit können die Arbeitgeber die Tarifbeschäftigten weiterhin mit „Kleckerbeträgen“ abspeisen.

Weiterhin Eingruppierungen unterhalb der EG 9

Die Forderung der GEW nach einer Untergrenze in der Eingruppierung, nämlich dass keine Lehrkraft unterhalb der EG 9 eingruppiert werden dürfe, ist nicht erfüllt worden – der Tarifvertrag sieht weiterhin Eingruppierungen von Lehrkräften in die EG 7 und EG 8 vor.

Der Tarifvertrag sieht Verschlechterungen für einige Gruppen von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase vor. Die ab dem 01.08.2015 neu eingestellten Kolleg*innen in der Schuleingangsphase erhalten anstelle der EG 10 nun nur noch die EG 9, in der Stufe 1 sind das knapp 330 Euro brutto pro Monat weniger.
Die GEW-Personalräte setzen sich dafür ein, dass neu eingestellte Kolleg*innen nicht schlechter eingruppiert werden, als Kolleg*innen, die bereits im Dienst sind.

Die GEW fordert für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte endlich eine gerechte Bezahlung.