Es geht um die Personalisierung und den Verleih von mobilen Endgeräten aus dem REACT-EU-Programm, die seit Dezember letzten Jahres an die Schulen geliefert wurden. Der Stadtkämmerer fordert dazu auf, die Geräte bis zum 29.09.2023 über das „Mobile Device Management“ personalisiert an die Schüler*innen auszugeben. Damit verbunden ist die verpflichtende Einholung der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen (8-seitiger Leihvertrag), die ebenfalls bis zum 29.09.2023 in der Schule vorliegen muss.
Die GEW Wuppertal hat kurzfristig am 11.09.2023 eine Umfrage gestartet und innerhalb von zwei Tagen die Rückmeldungen von 37 Schulen erhalten, darunter von 28 der 31 Grundschulen, an die die Geräte ausgeliefert wurden.
Hilferuf der Schulen
Nur acht der 37 Schulen sehen sich in der Lage die Vorgaben zu erfüllen. Vor allem die Grundschulen mit ihren knappen Personalressourcen sehen sich außerstande dazu. Das Auspacken, Installieren, Personalisieren von teilweise mehreren hundert bis zu 1500 Geräten ist eine Mammutaufgabe, für die ein mittelständisches Unternehmen mindestens die Vollzeitstelle einer Fachkraft braucht. Die Einrichtung eines einzelnen Gerätes verschlingt gut 30 Minuten, nachdem sich eine Routine entwickelt hat, den Zeitaufwand für die Leihverträge mit den Eltern nicht mitgerechnet.
Offensichtlich haben viele große Systeme der weiterführenden Schulen es bereits mit Wochenend- und Nachtschichten der Lehrkräfte gestemmt, die Mehrzahl vor allem der kleineren Systeme braucht jedoch dringend personelle Unterstüt-zung dafür.
Die GEW weist nachdrücklich darauf hin:
Die Zuweisung ständig neuer Aufgaben vor allem im Bereich der technischen Betreuung der digitalen Medien an die Schulen, die für diese Zusatzaufgaben nie personelle Ressourcen bekommen haben, ist von den Schulen nicht zu stemmen und diese bringen ganz deutlich zum Ausdruck: Das kann nicht unsere Aufgabe sein!
Die GEW hinterfragt auch höchst kritisch die jetzige enge Terminsetzung bis Ende September durch die Stadt. Der Erlass über die Zuweisung der Fördermittel aus dem REACT-EU-Programm ist im Oktober 2021 ergangen. In diesem Erlass wird der Stadt eine Übergangszeit von 24 Monaten gewährt, um die zentrale Verwaltung der Geräte sicherzustellen. Daraus ist zu schließen, dass die 24-Monatsfrist in Kürze abläuft.
Nun ist es aber so, dass genau diese zentrale Verwaltung der Geräte erst sukzessive seit Dezember 2022 von der Stadt eingerichtet wurde und teilweise bis heute(!) noch nicht für alle Schulen eingepflegt ist. Einige Schulen haben die Geräte auch erst in diesem Sommer geliefert bekommen.
Daraus ist zu ersehen, dass die Stadt erst mit großer Verzögerung die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, mit denen die geforderten technischen Vorgänge überhaupt zu erfüllen sind.
Dieses Versäumnis der Stadt kann jetzt nicht auf die Schulen abgewälzt werden.
Die Stadt ist nach den Förderrichtlinien ebenfalls verpflichtet die Wartung und den Support für die beschafften digitalen Endgeräte sicherzustellen.
Die Mehrzahl der Schulen fühlt sich mit einer 9-seitigen höchst komplexen und komplizierten Anleitung allein gelassen und nicht imstande, die geforderten Aufgaben ohne umfangreiche Unterstützung zu leisten. Das ist kein ausreichender Support! Die Schul-IT der Stadt stößt aufgrund ihrer personellen Ausstattung ebenfalls an Grenzen. Auch hier muss dringend nachgebessert werden.
DIE GEW bemängelt weiterhin, dass die Kommunikation über die notwendigen Schritte im Umgang mit den digitalen Endgeräten bei weitem nicht ausreichend war. Zwar sind die Schulen grundsätzlich über die notwendige Personalisierung bei Ausgabe der Geräte informiert worden, eine Terminsetzung hat dabei nicht stattgefunden!
Aufgrund ständiger Überlastung und Aufgabenfülle haben deshalb etliche Schulen gar nicht erst daran denken können, die Geräte in die Nutzung zu übernehmen und stehen nun vor einer Aufgabe, die nicht zu lösen ist innerhalb von knapp drei Wochen.
Weitere ungeklärte Fragen
Darüber hinaus gibt es weitere ungeklärte Fragen, auf die die Schulen Antwort brauchen, so z.B. in Zusammenhang mit den 8-seitigen Verleihverträgen, die die Eltern unterschreiben sollen und die für diese nicht unerhebliche Haftungsfragen aufwerfen. Eltern weigern sich oder möchten Fragen dazu beantwortet haben. Schulen melden uns zurück, dass Fragenkataloge der Eltern bisher unbeantwortet blieben.
Die Schulen brauchen auch eine Klarstellung, dass sie unabhängig von der notwendigen Personalisierung pädagogisch vor Ort selbst entscheiden können, wie sie den Einsatz in den Klassen regeln und unter welchen Umständen die Kinder die Geräte auch mit nach Hause nehmen können.
Die GEW erwartet von der Stadt vor allem die kurzfristige personelle Hilfeleistung für die Inbetriebnahme der Geräte für die Schulen, die sich außerstande sehen, die Aufgaben zu bewältigen.
Zu prüfen ist, ob die Installation und Personalisierung durch die Schul-IT übernommen werden oder ob kurzfristig Hilfspersonal angestellt werden kann. Ebenso muss zügig die rechtliche Unsicherheit im Zusammenhang mit den Leihverträgen geklärt werden.
Die Stadt muss sich nun unverzüglich auf den Weg machen, die Schulen in diesem Sinne zu unterstützen. Wir sind überzeugt, dass die Stadt Möglichkeiten findet.