Ohne Not hat das Land NRW mit einer Änderung des Landesbeamtengesetzes Mitte 2025 die rechtliche Grundlage für die Bezahlung von Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte zu deren Nachteil verändert.
Bisher galt, dass bei Vollzeitbeschäftigung die ersten drei Mehrarbeitsstunden (Bagatellgrenze) innerhalb eines Monats nur abgerechnet werden konnten, wenn auch noch eine vierte Stunde geleistet wurde. Teilzeitbeschäftigte konnten hingegen schon ab der ersten Stunde und zudem noch gehaltsanteilig abrechnen.
Nun wird die für Vollzeitbeschäftigte bekannte „Bagatellgrenze“ auf Teilzeitbeschäftigte ausgeweitet und muss im Einzelfall je nach Teilzeitquote ausgerechnet werden.
Beispiele für die „Bagatellgrenze“ (BG):
| Vollzeit | BG | Teilzeit | BG | Teilzeit | BG | Teilzeit | BG | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GS, RS, GE | 28 Std. | 3 Std. | 14 Std. | 1,5 Std. | 18 Std. | 1,9 Std. | 21 Std. | 2,3 Std. |
| GY, GE, BK | 25,5 Std. | 3 Std. | 13 Std. | 1,5 Std. | 17 Std. | 2 Std. | 21 Std. | 2,5 Std. |
Sobald die Bagatellgrenze überschritten ist, müssen alle geleisteten Mehrarbeitsstunden bezahlt werden, für Teilzeitbeschäftigte dann mit einer anteiligen Gehaltszahlung.
Wie können die Beschäftigten und die Schulen reagieren?
Die Lehrerkonferenz entscheidet gemäß § 68 SchulG NRW über Grundsätze für die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen. Lässt sich Mehrarbeit nicht vermeiden, empfiehlt es sich, die Mehrarbeitsstunden so zu verteilen, dass es zu einer Überschreitung der Bagatellgrenze kommt und somit eine Vergütung gesichert ist.
Folgende Personen dürfen keine Mehrarbeit leisten:
- befristet beschäftigte Vertretungskräfte
- Beschäftigte, bei denen eine Teildienstfähigkeit festgelegt wurde
- Beschäftigte mit Schwerbehinderung und zusätzlicher Stundenermäßigung
- Beschäftigte mit Schwerbehinderung nur im angemessenen Rahmen und nach vorheriger Anhörung
Zu beachten ist, dass die Mehrarbeit möglichst im Einvernehmen mit der Lehrkraft umgesetzt wird und dass durch Anordnen von Mehrarbeit keine strukturelle Unterbesetzung aufgefangen werden darf. Bei vorhersehbarer Mehrarbeit muss der Lehrerrat im Mitbestimmungsverfahren beteiligt werden.
Das sagt die GEW
Schon seit Langem fordert die GEW die Abschaffung der Bagatellgrenze. In Zeiten des horrenden Personalmangels, in denen Mehrarbeit nicht mehr die Ausnahme ist, sondern die Regel, wäre es ein Zeichen der Wertschätzung, dass die dauerhafte zusätzliche Belastung von Beschäftigen wenigstens bezahlt wird. Dass es nun sogar zu einer Verschlechterung der bisherigen Vergütungspraxis kommt, zeugt von sehr wenig Wertschätzung. Wir erwarten eine unverzügliche Änderung.

