Gibt es einen Nachteilsausgleich für Schüler*innen? Wer ist berechtigt? Wie läuft das konkret?
Das Thema ist gerade für die Zeugniskonferenzen von Bedeutung, zumal es Ende 2023 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreibschwäche gab.
Unsere Referentin ist Expertin und berät Schulen auch für die Bezirksregierung zu dem Thema.
Donnerstag, 12. Juni 2025 - 16.00 - 18.00 Uhr
Veranstaltungsort Wuppertal - Adresse nach Anmeldung
Referentin: Daniela Schröder
Kosten: GEW 0€ | Nicht-GEW 10€ | LAA 0€
Anmeldung bis zum 06.06.2025 an wuppertal[at]gew-nrw.de