Neuigkeiten 16.03.2017

Neues Beförderungsamt für Fach- und Werkstattlehrer*innen

Erfolg der GEW NRW

Die Bezahlung von Fachlehrkräften an Berufskollegs und Förderschulen sowie Werkstattlehrer*innen wird verbessert. Für sie soll ein neues Beförderungsamt nach A 11 eingerichtet werden. So steht es im Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018, den die Landesregierung vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Landtagswahl am 14. Mai, vermutlich im April, verabschiedet werden.

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Dieses Beförderungsamt nach A 11 hat die GEW NRW seit Jahren gefordert und jeweils bei den Haushaltsberatungen vorgebracht. Endlich zeigt sich ein Erfolg!

Die Zahl der neuen Beförderungsstellen orientiert sich an der Gesamtzahl der für diese Lehrkräftegruppen im Haushalt ausgewiesenen Planstellen. Die Zahl der Beförderungsämter nach A 11 soll bis zu 20 Prozent dieser Planstellen betragen.

Zur Begründung wird auf die gestiegenen Anforderungen an Fachlehrkräfte insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion und der neuen Herausforderung der Integration hingewiesen.

Auch für Tarifbeschäftigte!
Die Regelung für die Beamt*innen wird entsprechend der Zuordnung der Besoldungstabelle zur Entgelttabelle auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen. Das bedeutet für die auf dieser Grundlage beförderten tarifbeschäftigten Fachlehrer*innen eine Eingruppierung in die EG 10 inklusive der Angleichungszulage in Höhe von 30 Euro brutto monatlich.

Ein Schritt in die richtige Richtung!
Diesem erfreulichen Schritt müssen weitere folgen. Die GEW fordert weiterhin, dass alle Fachlehrkräfte an Berufskollegs und Förderschulen sowie Werkstattlehrer*innen in A 11 einzugruppieren sind.

Schulpost zum Aushang