Wieder einmal stand die Schulsozialarbeit in Wuppertal kurz vor dem Aus. Weil die Förderrichtlinien des Landes nicht rechtzeitig kamen, kündigten mehrere freie Träger an, die Schulsozialarbeit im kommenden Schuljahr nicht fortzuführen. Das löste großes Entsetzen bei den betroffenen Fachkräften und Schulen aus. Bereits im zweiten Jahr in Folge standen sie vor dieser unsicheren Situation.
Die GEW hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Stadt Wuppertal in dieser dramatischen Lage einspringt und eine tragfähige Lösung findet, um die wertvollen Strukturen der Schulsozialarbeit zu erhalten. Erste Kündigungen von Fachkräften waren bereits ausgesprochen, befristet Beschäftigte mussten sich arbeitslos melden.
Quasi in letzter Minute konnte Dezernentin Annette Berg Anfang Juni verkünden, dass die Stadt die Restfinanzierung übernimmt und den Staus Quo zumindest bis 2028 sichert. Dieser Erfolg ist sicher auch dem massiven öffentlichen Druck zu verdanken.
Angesichts dieser Erfahrung ist es unserer Meinung nach an der Zeit, dass die Stadt Wuppertal grundsätzlich umdenkt. Trotz aller Kritik am Land NRW, das die Förderrichtlinien viel zu spät beschlossen und die Gelder eingefroren hat, ist die Stadt Wuppertal nach Ansicht der GEW verpflichtet, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Schulsozialarbeit dauerhaft zu sichern. Denn das ist auch eine Aufgabe der Kommune gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, § 13a).
Wuppertal hat das Sonderprogramm des Landes, anders als viele andere Kommunen in NRW, an verschiedene freie Träger vergeben, die oft nur mit befristeten Verträgen arbeiten. Die GEW hat diese Praxis bereits in der Vergangenheit kritisiert. Die meisten NRW-Kommunen nutzen das Landesprogramm, um die kommunale Schulsozialarbeit zu stärken und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
Für Wuppertal wäre das eine Lösung, über die die Stadt nachdenken sollte, um die Schulsozialarbeit dauerhaft in kommunaler Hand und mit verlässlichen, unbefristeten Strukturen zu sichern.