Neuigkeiten 09.06.2016

Tipps für befristet Beschäftigte im Schulbereich

Zahl befristet Beschäftigter wird immer größer

Die Zahl befristet Beschäftigter im Schulbereich ist weiterhin immens: 2014 waren von ca. 85.000 Landesangestellten ca. 15.000 in befristeten Verträgen, davon allein ca. 12.000 im Schulbereich.

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Die GEW hält diese Entwicklung für problematisch. Eine deutlich erhöhte Vertretungsreserve könnte die Unterrichtsversorgung besser sicherstellen und würde dazu beitragen, unsichere Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen.

Fächereinsatz und MehrarbeitBefristet Beschäftigte werden für die Lehrertätigkeit für bestimmte Fächer eingesetzt, die in der Ausschreibung angegeben sind. Tätigkeiten außerhalb dieses Facheinsatzes müssen nicht hingenommen werden. Außerdem sieht der Arbeitsvertrag eine bestimmte Stundenzahl vor: Diese ist bindend, darf nicht durch Mehrarbeit überschritten werden.

Anspruch auf SonderzahlungBefristet Beschäftigte haben Anspruch auf Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), wenn sie am 1. Dezember eines Jahres per Vertrag im Dienst sind, und zwar anteilig entsprechend ihrer Beschäftigungszeit im gesamten Kalenderjahr, auch wenn der Vertrag unterbrochen war. 

Bezahlung der SommerferienImmer wieder kommt es zu Problemen bei der Sommerferienbezahlung. Sie werden bezahlt, wenn der Vertrag (bis Schuljahresende) ununterbrochen seit dem 1.2. eines Jahres läuft. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann unabhängig vom Vertretungsgrund bis Ende der Sommerferien. Ebenso müssen die Ferien bezahlt werden, wenn sich der Vertrag nach den Sommerferien verlängert und Dienst- und Ferienzeit insgesamt im Verhältnis ca. drei zu eins stehen.

Entfristung des Vertrages?Die Entfristung von Verträgen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Lassen Sie sich von Ihren GEW-Personalräten beraten, wenn  Sie z.B. schon ca. 6 Jahre in befristeten Verträgen arbeiten.  Es lohnt sich Mitglied der GEW zu werden. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Politik und vor Gericht.