Symbolisch brachen sie mit Pferdeplanwagen aus diesen mittelalterlichen Zuständen auf. Atemberaubend war auch die Kletteraktion unter dem Motto"Angestellte nicht hängen lassen!"
Und das ist der Hintergrund unseres Warnstreiks: Für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte gibt es nach wie vor keine tarifliche, gemeinsam mit den Gewerkschaften vereinbarte Entgeltordnung. Stattdessen werden die Lehrkräfte einseitig nach den Eingruppierungsrichtlinien der Arbeitgeber, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), eingruppiert. Seit 2006 kämpfen wir für eine Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO). Ergebnis bisher: hartnäckige Verweigerung der Arbeitgeber! Seit September 2014 laufen ernsthafte Verhandlungen der GEW mit der TdL.
Die Mindestforderungen der GEW sind dabei:
- Die Parallelverschiebung der Entgelttabellen zu den Besoldungstabellen (A12 – EG 12, A 11 – EG 11, A 10 – EG 10, A 9 – EG 9)
- Die Ost-West-Angleichung der Gehälter!
- Keine Lehrkraft darf unter EG 9 eingruppiert werden!
- In den letzten fünfzehn Jahren sind die Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst unterdurchschnittlich gestiegen. Profitiert haben die Einkommen von Unternehmen und Vermögen. Die Beschäftigten des Landes erhalten durchschnittlich 3,75 Prozent weniger Gehalt als Beschäftigte des Bundes und der Kommunen. Die Gehälter im Landesdienst dürfen nicht von den Gehältern des Bundes und der Kommunen abgekoppelt werden.
Die GEW fordert deshalb eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 Prozent, mindestens aber um 175 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Hier der Film zum Streik.